Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Schlagzahl an digitalen Angriffen auf Unternehmen in Deutschland im Jahr 2023 schon wieder einen traurigen Höchstwert erreicht. Cyberkriminelle setzen immer ausgefeiltere Methoden ein, um an wertvolle Daten zu kommen und erpressen so hohe Summen. Es liegt also auf der Hand, dass du mehr in deine Cyberabwehr investieren solltest. Trotzdem wird oft der Ausbau der IT-Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt und die Bedeutung einer robusten Cybersicherheit unterschätzt. Hier kommt die NIS-2-Richtlinie ins Spiel, um dir den Weg zu weisen. Du hast nun bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Anforderungen dieser Richtlinie zu erfüllen.
Die NIS-2-Richtlinie: Ein Fortschritt für deine Sicherheit
Die NIS-2-Richtlinie ist eine wichtige Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, deine Cybersicherheit zu stärken. Diese Aktualisierung der ursprünglich 2016 eingeführten Richtlinie möchte die Sicherheitsstandards vereinheitlichen und die Widerstandsfähigkeit innerhalb der EU erhöhen. Sie tut dies, indem sie Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten und den verschiedenen Branchen nivelliert und einen einheitlichen Rahmen zur Bekämpfung von Cyberbedrohungen schafft.
Die Notwendigkeit dieser Überarbeitung wird unterschiedlich gesehen: Einige betrachten die begrenzte Wirksamkeit der ersten Version als Anlass für eine Neugestaltung, während andere die Anpassung an die neuen, komplexen Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit als unvermeidlich ansehen.
Musst du jetzt auch die NIS-2-Richtlinie in deinem Unternehmen umsetzen?
Vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen sollten aufhorchen, da Angriffe auf solche Einrichtungen gravierende Folgen haben können und nachhaltige Schäden nach sich ziehen können. Diese Einrichtungen, die für die öffentliche Versorgung und Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind, werden immer häufiger, besonders seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine, Ziel von Cyberattacken. Das bedeutet, dass auch du, falls du in einem dieser Bereiche tätig bist, besonders gefordert bist, deine Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken.
Die Ausweitung deiner Datenschutz-Strategien durch die NIS-2-Richtlinie
Ein wichtiger Aspekt der NIS-2-Richtlinie ist die Ausdehnung ihres Anwendungsbereichs. Dies betrifft nun auch neue Sektoren und führt eine Klassifizierung von Einrichtungen als „wesentlich“ oder „wichtig“ ein. Die Liste umfasst jetzt Bereiche wie:
- Energie
- Verkehr
- Bankwesen
- Gesundheitswesen
- Wasserwirtschaft
- Digitale Infrastruktur
- Öffentliche Verwaltung
- Raumfahrt
Falls du ein Kleinunternehmen führst, betrifft dich diese Richtlinie nur, wenn du eine signifikante Rolle bei der Bereitstellung essenzieller Dienste spielst. Gerne klären wir mit dir zusammen, ob du zu diesen Unternehmen gehörst. Ruf uns einfach mal dazu an.
Was wird von dir erwartet?
Als Geschäftsführer bist du jetzt gefordert, umfangreiche Cybersicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen Strategien zur Risikominimierung, frühzeitige Erkennung von Bedrohungen, schnelle Reaktion im Ernstfall und die vollständige Wiederherstellung der Systeme. Ein genauer Blick in die EU-Direktive 2022/2555 wird dir einen detaillierten Überblick über die spezifischen Anforderungen geben. Übrigens: Unsere Datenschutzexperten helfen dir sehr gerne bei einer Revision deiner momentanen Datenschutzstrategien.

Du willst mehr zum Thema „Cyber Security“ erfahren? Dann ist diese Blogkategorie genau das Richtige für dich. Hier erfährst du alles, was du für die digitale Sicherheit deines Unternehmens wissen musst!
Nun aber los!
Seit dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie am 16. Januar 2023 hast du Zeit bis zum 17. Oktober 2024, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Es ist ratsam, die erforderlichen Schritte frühzeitig zu gehen, um Risiken zu minimieren und deine Cybersicherheit zu maximieren. Du weißt nicht, wo du anfangen sollst oder ob du überhaupt diese Richtlinie für dein Unternehmen umsetzen musst? Gerne stehen wir für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.